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   VG Berlin, 19.11.2003 - 1 A 267.02   

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https://dejure.org/2003,58811
VG Berlin, 19.11.2003 - 1 A 267.02 (https://dejure.org/2003,58811)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.11.2003 - 1 A 267.02 (https://dejure.org/2003,58811)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. November 2003 - 1 A 267.02 (https://dejure.org/2003,58811)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Berlin, 23.11.2004 - 1 A 271.01
    Gleichwohl stellt ein Verwaltungsakt, der die versammlungsrechtliche Privilegierung einer Versammlung rechtwidrig verweigert, einen tiefgreifenden Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar (so bereits das Urteil der Kammer vom 19. November 2003 ? VG 1 A 267.02).

    Gegen eine Meinungskundgabe spricht ferner, wenn die Veranstaltung keinen konkreten Bezug zu einem bestimmten Anlass aufweist, sondern ohne erkennbaren historischen Anknüpfungspunkt periodisch, insbesondere jährlich abgehalten und für mehrere Jahre im voraus ?auf Vorrat? angemeldet wird (vgl. zu einer Versammlung aus besonderem Anlass das Urteil vom 19. November 2003 ? VG 1 A 267.02 ?, ?Berlin geht baden!?).

    Wie die Kammer in ihrer Entscheidung vom 19. November 2003 (VG 1 A 267.02) dargelegt hat, stellt eine für sofort vollziehbar erklärte Mitteilung der Versammlungsbehörde, es handele sich bei einer angemeldeten Veranstaltung nicht um eine Versammlung nach Art. 8 GG, einen feststellenden Verwaltungsakt dar.

  • VG Berlin, 09.06.2005 - 1 A 95.05

    Motorrad-Korso ist keine Demo

    Der Antragsgegner hat dabei berücksichtigt, dass es nach der neueren Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 19. November 2003 - 1 A 267.02) im Versammlungsgesetz keine hinreichende Rechtsgrundlage für einen Verwaltungsakt gibt, der feststellt, dass es sich bei einer angemeldeten Veranstaltung nicht um eine Versammlung nach Art. 8 GG handelt.

    Gegen eine Meinungskundgabe spricht ferner, wenn die Veranstaltung keinen konkreten Bezug zu einem bestimmten Anlass aufweist, sondern ohne erkennbaren historischen Anknüpfungspunkt periodisch, insbesondere jährlich abgehalten und für mehrere Jahre im Voraus "auf Vorrat" angemeldet wird (vgl. zu einer Versammlung aus besonderem Anlass das Urteil vom 19. November 2003 - VG 1 A 267.02 -, "Berlin geht baden!").

  • VG Berlin, 04.08.2012 - 1 L 195.12

    Aufstellung eines überdachten Infotisches bei Asylrechtsversammlung

    Art. 8 GG und die Vorschriften des Versammlungsgesetzes zielen darauf ab, das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage) zu schützen (BVerwG, Urteil vom 21. April 1989, a.a.O., S. 39; st. Rspr. der Kammer, vgl. zuletzt Urteil vom 19. November 2003 - VG 1 A 267.02 - m.w.N.).
  • VG Berlin, 25.08.2011 - 1 L 282.11

    Genehmigung von Zelten während einer Versammlung

    Art. 8 GG und die Vorschriften des Versammlungsgesetzes zielen darauf ab, das ungehinderte Zusammenkommen mit anderen Personen zum Zweck der gemeinsamen Meinungsbildung und Meinungsäußerung (kollektive Aussage) zu schützen (BVerwG, Urteil vom 21. April 1989, a.a.O., S. 39; st. Rspr. der Kammer, vgl. zuletzt Urteil vom 19. November 2003 - VG 1 A 267.02 - m.w.N.).
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